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F r a g e n :
Ab welchem Alter darf für das “Begleitete Fahren” ausgebildet werden?
Wie lange muss in Begleitung gefahren werden?
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Tausch zum Kartenführerscheines
Kann ein Bewerber mit 16 1/2 Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?
- Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
Gibt es besondere Vorschriften für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung?
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
- Nein, er erhält eine “Prüfungsbescheinigung”, in der auch die Begleitpersonen eingetragen sind.
Enthält die “Prüfungsbescheinigung” ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
- Nein, deshalb ist beim Fahren immer ein amtliches Ausweisdokument (z.B.Personalausweis) mitzuführen.
Wird der “Kartenführerschein” von der Behörde automatisch zugesandt?
- Nein, er muss vor Ablauf der 3-Monats Frist rechtzeitig beantragt/abgeholt werden?
Wann beginnt beim “Begleiteten Fahren” die Probezeit?
- Sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis (“Prüfungsbescheinigung”)
Wie lange dauert beim “Begleiteten Fahren” die Probezeit?
- Wie beim “normalen” erstmaligen Fahrerlaubniserwerb 2 Jahre.
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
- Nein, alle Begleiter müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Darf jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
- Nur dann, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Welche Vorschriften muss der Begleiter in Bezug auf Alkohol beachten?
- Er darf auf keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Hat es Folgen, wenn der Begleiter eine blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
- Ja. die Folgen hat der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.
Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt?
- Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?
- Ja, die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind mitzuführen.
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